In allen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts beraten wir Unternehmen im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft aber auch in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.
Darüber hinaus beraten wir Unternehmen sowie Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführer und Arbeitnehmer sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, insbesondere in Verhandlungen über eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Wir gestalten Arbeitsverträge und Dienstverträge ebenso wie Aufhebungsverträge.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Spektrum des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, wobei wir stets auch Verknüpfungen zu anderen Rechtsgebieten, beispielsweise zum Handelsrecht, dem Datenschutzrecht oder dem Gesellschaftsrecht, im Blick haben.
Speziell in den nachfolgend aufgeführten Bereichen können Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren:
Ausgestaltung und Optimierung von Arbeits- und Dienstverträgen
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überarbeitung von Arbeits- und Dienstverträgen für Arbeitnehmer, Freie Mitarbeiter, Geschäftsführer und Vorstände und berücksichtigen dabei stets die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel des Nachweisgesetzes und den Stand der Rechtsprechung.
Insbesondere bei der Verwendung von Musterarbeitsverträgen ist eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung unerlässlich.
Gern bieten wir Ihnen hierfür auch Pauschalen für die (regelmäßige) Überarbeitung und/oder erstmalige Erstellung an.
Kündigungsrecht (Kündigung und Abmahnung)
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Kündigung und Abmahnung, insbesondere bei der Frage der Wirksamkeit einer Kündigung und vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzstreitigkeiten.
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Auch wenn es um die Kündigung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen geht, stehen wir beratend zur Seite und vertreten in diesen Streitigkeiten, die in der Regel vor den jeweiligen Landgerichten auszutragen sind.
Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
Im Vorfeld bzw. im Zusammenhang mit Kündigungssachverhalten kommt regelmäßig die Frage nach der Alternativen Beendigung über einen Aufhebungsvertrag auf. Auch dies spielt sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Organen, also Geschäftsführern oder Vorständen und deren Dienstverträgen immer wieder eine Rolle. Hier geht es neben Fragen der Abfindung häufig auch um den Bestand von (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten und Zeiten der unwiderruflichen Freistellung.
Bei Arbeitnehmern spielt häufig die Kündigungsfrist bzw. deren Verlängerung aber auch eine mögliche Sperrfrist in der Beratung zu Aufhebungsverträgen eine Rolle. Strategisch geht es dabei immer auch um die Abschätzung der Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzverfahrens für die eigene Verhandlungsposition.
Auch bei der Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen können Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren.
Verknüpfungen von Dienstvertrags- und Gesellschaftsrecht
Als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht verfügt Frau Rechtsanwältin Jähne über eine hohe Expertise an der Schnittstelle beider Rechtsgebiete, die insbesondere in der Ausgestaltung und Beendigung von Dienstverträgen von Organen eine Rolle spielt. Hier kommt es sowohl auf die vertragliche, als auch auf die gesellschaftsrechtliche Ebene und die richtige Vorbereitung der Kündigung von Dienstverträgen unter Einbeziehung der Gesellschafter, also die Planung und Durchführung sowie Begleitung der Gesellschafterversammlung an, die die wirksame Grundlage für die Kündigung eines Dienstvertrags überhaupt erst schafft.
Datenschutzrechtliche Aspekte im Arbeitsrecht (Beschäftigtendatenschutz)
Das Datenschutzrecht erfasst alle Bereiche des Wirtschaftsrechts und spielt auch im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle und zwar schon bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen aber auch darüber hinaus, bspw. bei Fragen zulässiger Überwachungsmaßnahmen gegenüber Mitarbeitern. Auch im Zusammenhang mit Kündigungssachverhalten kommt es immer wieder zu der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen.
Neben der Beratung in allen Bereichen des Beschäftigtendatenschutzes stehen wir Ihrem Unternehmen auch als Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Erfragen Sie hierzu bei Interesse gern ein Angebot auf Basis einer monatlichen oder jährlichen Pauschale.
Wettbewerbsklauseln und Mandantenschutzklauseln
Insbesondere bei Geschäftsführern, Vorständen oder Leitenden Angestellten werden häufig wettbewerbsbeschränkende Klauseln, sowohl für das laufende Vertragsverhältnis als auch nachvertraglich vereinbart. Wir beraten Sie bei der Gestaltung aber auch bei der Prüfung der Wirksamkeit solcher Vereinbarungen, die ebenfalls nach Maßgabe der AGB-Rechtsprechung häufig unwirksam sind.
In der Beratung von Freiberuflern spielen Wettbewerbsklauseln, häufig auch als reine Mandantenschutzklauseln, ebenfalls eine zentrale Rolle. Auch hier beraten wir sowohl in der Gestaltung von Arbeitsverträgen unter Einbeziehung von Mandantenschutzklauseln als auch bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und der Integration von Mandantenschutz- oder Wettbewerbsklauseln.
Außerdem beraten wir in Trennungsszenarien Freiberufler zu der Wirksamkeit und den Konsequenzen von Mandantenschutz- und Wettbewerbsklauseln, die jedenfalls in Gesellschaftsverträgen immer auch zusammen mit den Regelungen über eine Abfindung für den ausscheidenden Gesellschafter zu prüfen sind.
Begleitung von Umstrukturierungen und Betriebsübergängen
Bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen beraten wir Sie ebenso, wie im Zusammenhang mit Betriebsübergängen und Teilbetriebsübergängen.
Auch hier beraten wir Freiberufler bei Kanzleitrennungen zu dem Umgang mit Mitarbeitern.
Arbeitsrecht in der Insolvenz
Das Arbeitsrecht in der Insolvenz weist einige Besonderheiten auf. Auch hier verfügen wir über langjährige Erfahrung und vertreten und beraten Insolvenzverwalter in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen gerichtlich und außergerichtlich.
Arbeitnehmerüberlassung
Frau Rechtsanwältin Jähne verfügt im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung über langjährige Expertise und schult in diesem Bereich Verleiher und Entleiher regelmäßig.
Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung beraten wir sowohl zu Fragen von Equal Pay und Equal Treatment als auch zu Höchstüberlassungsdauer und allen sonstigen Fragen des AÜG. Außerdem unterstützen wir Verleiher bei der Antragstellung für eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis und bei Überprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit und der Behebung von Beanstandungen.
Zum Bereich der Arbeitnehmerüberlassung gehört auch der Fremdpersonaleinsatz im Allgemeinen und damit die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu Werk- und Dienstverträgen insbesondere, um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden. Auch hier unterstützen wir Sie gern.
Hinweisgeberschutzgesetz
Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, also das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, langläufig auch als „whistleblower“ bezeichnet.
Arbeitgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind damit verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Für die Anzahl der Beschäftigten kommt es nach einer Faustformel darauf an, wie viele Beschäftigte im letzten und prognostisch im folgenden Jahr tätig sein werden.
Für die meisten Unternehmen gilt dies ab dem 17.12.2023. Gemeldet werden können dort bspw. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes und bieten Ihnen auch an, als Interne Meldestelle für Ihr Unternehmen zu fungieren. Dabei bieten wir eine persönliche Entgegennahme von Hinweisen und eine juristisch profunde Aufarbeitung über einen sicheren Meldeweg und gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Auch hierzu erfragen Sie gern unsere Monats- oder Jahrespauschalen.
Organstreitigkeiten
Wir vertreten GmbH´s und AG´s sowie Geschäftsführer und Vorstände im Rahmen von Organstreitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverträgen und der Beendigung der Organstellung.
Außerdem beraten wir bei der Geltendmachung und Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer und Vorstände.
Frau Rechtsanwältin Jähne, als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht berät regelmäßig an der Schnittstelle beider Rechtsgebiete und doziert und veröffentlicht zu diesen Thema.