Der Anspruch auf Vergütung für Arbeitnehmererfindungen
Tagtäglich machen Arbeitnehmer bei Ihrer Arbeit Erfindungen. Wem diese Erfindung dann rechtlich zur wirtschaftlichen Verwertung zusteht, regelt das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG). Das ArbnErfG vereint die eigentlich grundunterschiedlichen Wertungen des Arbeitsrechts und des geistigen Eigentums, hier der technischen Schutzrechte (Patent und Gebrauchsmuster). Nach dem ArbnErfG werden die Rechte …