Ein Briefkasten ist kein beSt-Ersatz
Klageerhebung mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach Ein Kläger begehrte die Nichtigkeitsfeststellung, hilfsweise die Aufhebung von Änderungsbescheiden. Der Steuerberater erhob in Papierform Klage, indem er diese in den Briefkasten des Finanzamtes einlegte. Dieses übermittelte die Klage sodann gemäß § 47 Abs. 2 S. 2 FGO an das Finanzgericht. Fristenberechnung Nach …