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Ausscheiden eines Gesellschafters nach Kündigung – wer zahlt die Abfindung?

OLG München, Urt. v. 16.01.2025 – 23 U 5949/22 Mit einer häufig auftretenden und damit äußerst praxisrelevanten Fragestellung hat sich jüngst das OLG München befasst, nämlich mit der Frage, wer eigentliche Schuldner des Abfindungsanspruchs ist, wenn ein GmbH-Gesellschafter durch Kündigung ausscheidet und sein Anteil an einen …

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Personengesellschaft: Nichtigkeit der Beschlussfassung bei Ladung durch Unbefugten

BGH, Urt. v. 16.07.2024 – II ZR 100/23 Formalia zu beachten ist für die Planung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen essentiell. Häufig ist schon nicht klar zu beantworten, ob Beschlüsse auf materiell-rechtlicher Ebene einer juristischen Nachprüfung standhalten. Umso wichtiger ist es, nicht an formalen Fehlern zu scheitern. …

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Legitimationswirkung der Gesellschafterliste unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben

OLG München, Beschl. v. 24.01.2024 – 23 U 9287/21 Nach Einführung der Regelungen zur Gesellschafterliste im Zuge des MoMiG kristallisierte sich zunächst eine recht formalisierte Betrachtungsweise heraus, die die Gesellschafterliste (§ 16 GmbHG) zum heiligen Gral stilisierte. Inzwischen erfährt diese Betrachtungsweise zunehmend Brüche. Die Rechtsprechung hat …

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Vertretung in Gesellschafterversammlungen?

Voraussetzungen der Vertretung und Abgrenzung zur Begleitung Häufig enthalten Gesellschaftsverträge Regelungen, wonach sich Gesellschafter insbesondere durch der beruflichen Verschwiegenheit unterliegende Personen in Gesellschafterversammlungen vertreten lassen dürfen. Ohne eine solche Regelung ist die Vertretung grds. unzulässig. Ausnahmen können sich in engen Grenzen aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ergeben. …

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Der Streit um den Ort von Gesellschafterversammlung bei zerstrittenen Gesellschaftern

In letzter Zeit sind vermehrt Entscheidungen zu verzeichnen, die sich mit der Frage auseinanderzusetzen haben, welche Konsequenzen sich aus einem womöglich falsch gewählten Ort für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung ergeben. Aufhänger ist stets die Frage der Zumutbarkeit; Ausgangsbasis sind stets bereits zerstrittene Gesellschafter. Entscheidung des OLG …

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Abberufung des GmbH Geschäftsführers

Grundsätzliche Zuständigkeit für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung Die Zuständigkeit zur Einberufung einer GmbH Gesellschafterversammlung liegt bei dem Geschäftsführer. Dieser hat die Gesellschafterversammlung nach § 51 Abs. 1 GmbHG mittels eingeschriebenen Briefes einzuberufen. Zurück geht das Einberufungsverlangen häufig auf eine Initiative aus dem Kreis der Gesellschafter. Hierzu …

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